Wort davor: Freimagd

Freimann
sprachliche Erläuterung: Pl. -leute.

Freimann (I)
Erklärung: freier Mann.

Freimann (I 1)
Erklärung: der Vollfreie.

Freimann (I 2)
Erklärung: mehr oder minder freier Mann, landschaftlich verschieden.

Freimann (I 2 a)
Erklärung: Westfalen.
Freimann (I 2 b)
sprachliche Erläuterung: österreichisch.
Freimann (I 2 b Spiegelstrich 1)
Freimann (I 2 c)
Erklärung: sonstige Gebiete.
Freimann (I 3)
Erklärung: besondere Erklärungen.
Freimann (I 3 Spiegelstrich 1)
Freimann (I 3 Spiegelstrich 2)
Freimann (I 3 Spiegelstrich 3)
Freimann (I 3 Spiegelstrich 4)
Freimann (II)
Erklärung: Scharf-, Nachrichter, Henker.
Freimann (III)
Erklärung: Abdecker.
Freimann (IV)
Erklärung: Vagabund.
vgl. Freihart.
Freimann (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: "ein Mann, der die Gesetze nicht achtet".
Freimann (V)
Erklärung: Brautwerber, Beistände der Brautleute; "beide Verlobungszeugen heißen freimann, im engeren Sinne ist freimann aber nur der Brautwerber des Bräutigams".
Freimann (VI)
Erklärung: "ein Unverheirateter, der auch fri knecht, fri minsch genannt wird" Berghaus I 502.

Freimann (VII)
Erklärung: "häufig ist die wahrsagende Person der Freimann oder Freiseher, welchr irgend etwas zu sehen bekommen muß, was der Dieb zweifelsohne berührt hat, z.B. die Brieftasche" Groß,UR.6 I 545.

Freimann (VIII)
Erklärung: militärisch: Urlauber.

Wort danach: Freimannsbehausung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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