Wort davor: freimachen
Freimacher
Wortbildungshinweis: zu
freimachen (III).
- Belegtext:
das freymachen soll mit vorwißen des bergvoigts geschehen und soll der freymacher mit 1 oder 2 geschwornen beweisen, daß dieselbe zeche ohne zulaßung des bergvoigts 3 anfahrende schichten nicht bauhaft gehalten worden
Datierung: 1671
Fundstelle: MansfeldBergbUB. 194
- Belegtext:
dem freymacher folgen alle unverlegte theil ... deßgleichen aller vorrath der freygemachten zechen
Datierung: 1673
Fundstelle: Span,Bergurthel 44
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
der freymacher ist nicht mehr dann die zubuß, so er von dem alten gewercken empfähet ... nach dem frey-machen zu verrechnen schuldig
Datierung: 1698
Fundstelle: Span,Bergsp. 218
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: Veith,Bergwb. 200
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- digitalisiert von der SLUB Dresden
Wort danach: freimächtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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