Wort davor: freiliebig

Freiling
Erklärung: der freie Mann.
Sachhinweis: Die genaue Bedeutung ist umstritten: nach Heck der Minderfreie, der Freigelassene, nach anderen (z.B. Brunner, von Schwerin) auch der Freigeborene, der Vollfreie.

Wort danach: freimachen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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