Wort davor: Freilasse

freilassen

freilassen (I)
Erklärung: jemanden freigeben.

freilassen (I 1)

freilassen (I 1 a)
Erklärung: aus der persönlichen Unfreiheit.

freilassen (I 1 b)
Erklärung: in einen höheren Stand.
freilassen (I 2)
Erklärung: aus der väterlichen Gewalt.
freilassen (I 3)
Erklärung: aus Gefangenschaft.
freilassen (I 4)
Erklärung: entlassen, ausscheiden lassen.

freilassen (I 4 a)
freilassen (I 4 b)
freilassen (I 5)

freilassen (I 5 a)
Erklärung: von einer Steuer, Abgabe befreien.
freilassen (I 5 b)
Erklärung: von einer Schuld(forderung).
freilassen (II)
Erklärung: jemanden zulassen.
freilassen (III)
Erklärung: eine Sache übergeben, übertragen.
freilassen (IV)
Erklärung: freistellen, gestatten.
freilassen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: zulassen.
freilassen (IV Spiegelstrich 2)
freilassen (V)
Erklärung: einen Platz frei, unbesetzt lassen.

Wort danach: Freilaßschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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