Wort davor: Freilasse
freilassen
freilassen (I)
Erklärung:
jemanden freigeben.
freilassen (I 1)
freilassen (I 1 a)
Erklärung:
aus der persönlichen Unfreiheit.
freilassen (I 1 b)
Erklärung:
in einen höheren Stand.
- Belegtext:
de koning mot wal des rikes denstman vry laten mit ordelen unde to schepenen da maken
Datierung: 1368/76
Fundstelle: HerfordRB.(Normann) 22
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- Belegtext:
[Der Bischoff soll die] schepphin belehenen mit dem ammechte, die zu dem stule geboren sien, und andir keine; ist denne die zal der schepphen nicht vul, unde ist do ymant angesatzt
mit des bischoffis wille, [und er] des anmechtis wirdig sy, er sy in der stat besessin ader sy ein burger ader eyn dinstman, der bisschoff sal en vry lazin
an des konniges stat, und belehenen mit dem vorg. ammechte
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 252
freilassen (I 2)
Erklärung:
aus der väterlichen Gewalt.
freilassen (I 3)
Erklärung:
aus Gefangenschaft.
freilassen (I 4)
Erklärung:
entlassen, ausscheiden lassen.
freilassen (I 4 a)
- Belegtext:
[von den zwölf Gerichtsschöffen soll jährlich] eyner, zween oder drey frey gelassen und ander burger auß der gemeynde an ir stete erweelt und gesatzt werden
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BayreuthStB.1 276
freilassen (I 4 b)
- Belegtext:
wer seines nachbars tagelöhner, der von seinem brodtherren nit frey gelassenn, vf seine arbeitt nimbt, der soll eine mark zur straff geben
Fundstelle: ZMarienwerder 49 (1911) 22
freilassen (I 5)
freilassen (I 5 a)
Erklärung:
von einer Steuer, Abgabe befreien.
- Belegtext:
daz der stifte oder der furst, der iren zins nemen solde, liez sie fri [andere Lesart lettet hy die fry ... det tinses]
Datierung: 1372 (Hs.)
Fundstelle: KlKaiserr. III 6
Textarchiv: KlKaiserr.(Hs. Corvey) III 6
- Belegtext:
daß die unterthanen ... mit leib und gut ... des brück-gelds freygelassen werden sollen
Datierung: 1578
Fundstelle: CAustr. III 71
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
soll ein buochtrucker ... anderer burgerlicher beschwerden ... frey sein und gelassen werden
Datierung: 1592
Fundstelle: FreiburgZftO. 46
- Belegtext:
bürgerlicher auflagen ... entheben und freylassen
Datierung: 1618
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 151
- Belegtext:
dem M.M., weil er die knaben lehret, von gaben [Steuern] freigelassen; macht dieses jahr auf sein haus 4 ta. 22 g.
Datierung: 1630
Fundstelle: ZMährSchles. 11 (1907) 323
freilassen (I 5 b)
Erklärung:
von einer Schuld(forderung).
freilassen (II)
Erklärung:
jemanden zulassen.
- Belegtext:
wan aber die ober-erzstifts colnische hutmacher auf den trierischen und anderen benachbarten marktägen freigelassen wurden, sollen diese hingegen auf den obererzstifts colnischen
marktägen ebenmässig freigelassen werden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NrhAnn. 42 (1884) 176
freilassen (III)
Erklärung:
eine Sache übergeben, übertragen.
- Belegtext:
[wir haben unser Lehen] vry gelaten mid alleme rechte ... vnde hebbet dat geantwordet
Datierung: 1386
Fundstelle: CalenbergUB. I 143
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- Belegtext:
das har hot hym ob gekafet hennher fer her morhc, vnd hote, becz bas hofhere sog her hoftte freyglo nwhe czhywynge thage
Datierung: 1456
Fundstelle: KrzemienicaSchB. nr. 120
freilassen (IV)
Erklärung:
freistellen, gestatten.
- Belegtext:
wert einem jedern ... frey gelathen ... sine erve güter ... tho vorkopen
Datierung: nach 1517
Fundstelle: Pufendorf IV app. 42
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- in Google Books
- Datierung: 1529
Fundstelle: Mensing
- Datierung: 1572
Fundstelle: ArchOFrk. 16, 3 (1886) 212
- Belegtext:
einem jeden frey und zugelassen ... solch zimmer-holtz zu verhandeln
Datierung: 1592
Fundstelle: MünsterPolO. 34
- Belegtext:
soll ihnen solches [vor sich arbeiten] währenden 15 frey-jahren jederzeit freygelassen ... seyn
Datierung: 1720
Fundstelle: CCPrut. II 424
freilassen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zulassen.
- Belegtext:
das graf U. ... mit freigelassener verkaufung seiner güter gar ausgeschaft wirdet
Datierung: 1575
Fundstelle: BrfFriedrFromm. II 805
freilassen (IV Spiegelstrich 2)
freilassen (V)
Erklärung:
einen Platz frei, unbesetzt lassen.
Wort danach: Freilaßschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten