Wort davor: Freiland
Freilandgericht
- Belegtext:
beschreibung des landgerichts [später ebd. frey-land-gericht genannt] in Schwaben uralten gezürcks, auch wie weit sich des selben
jurisdiction und mitlauffender gerichts-zwang erstreckt
Datierung: 1742
Fundstelle: Bürckhle,Proz. I 39
[weitere Angaben: genaue Umgrenzung des Bezirks ebd. 41]
Wort danach: Freilandgerichtsherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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