Wort davor: Freilandschießen
Freilaß
Freilaß (I)
Erklärung:
"der zwischen den Häusern in der Stadt freigelassene Raum, auch Wasserrinne".
- Belegtext:
ain rat ... verboten gehapt hat, dehain guter oder kerat für die hewser auf die freilass alhie zu schiten noch zu werfen
Datierung: 1503
Fundstelle: NördlingenStR. 293
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- Belegtext:
von holtz, auch uskeret an freilosen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NördlingenStR. 234
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- Belegtext:
von unsewberkait, unbaws an freilosen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NördlingenStR. 234
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- Belegtext:
wer den freilos verbawt oder einzücht oder daruf güss oder fliss richt ... der ist zu buss verfallen 1 guldin
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NördlingenStR. 234
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Freilaß (II)
Erklärung:
Allmende, freier Weideplatz.
Wort danach: Freilasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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