Freikulmer
Erklärung:
Besitzer eines freikölmischen Gutes, das nach dem Recht der kulmischen Handfeste verliehen ist; die Freikölmer
standen im Gegensatz zu den preußisch-freien.
sprachliche Erläuterung:
freikölmer.
vgl.
3Freie (I).
Wort danach: Freikux
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