Wort davor: Freikaufsgeld
Freikaufhaus
- Belegtext:
N.N. schreibt an Köln: sein Untersasse L. von D. sandte ins Kölner frijkaufhuys 121 Wagen Eisen zum Lagern, die jedoch der geschworene Knecht
ohne seine Einwilligung weiterverkaufte; er liefert obendrein den Erlös nicht ab; Köln soll ihn dazu anhalten
Datierung: 1463
Fundstelle: QKölnHandel II 142
Wort danach: Freikaufung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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