Wort davor: Freikasten
Freikauf
Freikauf (I)
Erklärung:
Loskauf aus Unfreiheit.
- Belegtext:
koft sik ein vrig und waneth in der vogedie tom Ottersbarch, und telet he nene vrie erven na sinem vrigkope u. sterveth, sin gut vorvalt an den Ottersberg
Datierung: 1437
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: GrW. III 220
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- Belegtext:
dass nachgesetzte kötter mit eigentumb in der thumbküsterei verhaftet, aber von selbigen keine pächte, sondern allein sterbfälle u. freikäufe zu erwarten sein
Datierung: 1500
Fundstelle: CTradWestf. II 82
- Fundstelle: DWB. IV 1, 1 Sp. 116
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. Reg. 462
Freikauf (II)
Erklärung:
Kauf zu freiem Eigentum, Eigentumskauf.
Freikauf (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"durch Freikauf erworbenes Bestimmungsrecht".
Freikauf (III)
Erklärung:
Vorkauf?
- Belegtext:
de foget, de unses gn.h. koninges hoff inne heft, de en mach nicht bruken des koninges friikop na uthwisinge des beschreven rechten
Datierung: 1447
Fundstelle: HanseRez.3 I 43
Freikauf (IV)
Erklärung:
unter Nichtbeachtung, Übertretung bestehender Vorschriften getätigter Kauf, unzulässiger Kauf.
- Belegtext:
ob der vnderkauffel worswyg keinerley freykauff vnd die nicht meldet, die vorpoten sein, der schol leyden die selbe pus [sizen einen langen tag auf dem pranger]
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Prag(Rößler) 72
Freikauf (V)
Erklärung:
Polterabend.
- Fundstelle: RhWB. III 435
Wort danach: freikaufen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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