Wort davor: Freijäger

Freijahr
Erklärung: Jahr, in dem eine Befreiung von irgendwelchen Abgaben oder Leistungen gilt.
vgl. Freiheitsjahr.

Wort danach: Freijahrgedinge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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