Freijahr
Erklärung:
Jahr, in dem eine Befreiung von irgendwelchen Abgaben oder Leistungen gilt.
vgl.
Freiheitsjahr.
Wort danach: Freijahrgedinge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten