Wort davor: Freihörige

Freihufe
vgl. Freihof.

Freihufe (I)
Erklärung: von Abgaben, Diensten befreiter Acker, Gut.

Freihufe (II)
Erklärung: "keinem Gemeindebürger als Eigentum zugefallenes Landgut?" SiebbWB. II 467.

Wort danach: freihufig

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