Wort davor: Freihörige
Freihufe
vgl.
Freihof.
Freihufe (I)
Erklärung:
von Abgaben, Diensten befreiter Acker, Gut.
- Belegtext:
freihufen, von denen keine dienste zu thun gewesen
Datierung: 1258
Fundstelle: Haltaus 507
- Belegtext:
alterum vero mansum, qui vulgariter vrihove dicitur, ad comeciam nostram minorem pertinentem
Datierung: 1258
Fundstelle: Haltaus 507
- Belegtext:
frienhove
Datierung: 1645
Fundstelle: Schnettler,Steuerstr. 327
Freihufe (II)
Erklärung:
"keinem Gemeindebürger als Eigentum zugefallenes Landgut?" SiebbWB. II 467.
Wort danach: freihufig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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