Wort davor: Freiholdschaft

Freiholz
Erklärung: kostenlos hergegebenes, überlassenes Holz.

Freiholz (I)
Erklärung: eine ganze Waldung.

Freiholz (II)
Freiholz (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Bauholz für die Domänenbauern.

Wort danach: Freihörige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten