Wort davor: freiherrlich
Freiherrschaft
Erklärung:
Bezirk, Herrschaft (IV) eines Freiherrn.
- Belegtext:
vröge der freiherrschaft Dyck
Datierung: 1641
Fundstelle: KlArchRhProv. I 63
- Belegtext:
P. von D. ... ward ... in den freyherrenstand erhoben, seine schlösser F. und T. zu freyherrschaften gemacht
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. VI Kap. 17
- Belegtext:
die niedern gerichte gehören zu der freyherrschaft Sp.
Datierung: 1768
Fundstelle: Fäsi I 718
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. Nachtr. I 286
Wort danach: freihieisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten