Wort davor: freiherrisch

freiherrlich

freiherrlich (I)

freiherrlich (II)
Erklärung: "als freier Besitzer; nach Weise eines Freiherrn".

Wort danach: Freiherrschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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