Wort davor: freiherrisch
freiherrlich
freiherrlich (I)
freiherrlich (II)
Erklärung:
"als freier Besitzer; nach Weise eines Freiherrn".
- Belegtext:
also vrigherlichen also unse vadder und vorfaren und wy ... vrigest gehat und gebruket und beseten hebben
Datierung: 1525
Fundstelle: Schiller-Lübben V 534
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Wort danach: Freiherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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