Wort davor: freiheiten
Freiheiter
Freiheiter (I)
Erklärung:
wer das Asylrecht in Anspruch nimmt.
Freiheiter (II)
Freiheiter (II 1)
Erklärung:
der Privilegierte.
- Belegtext:
[daß] bißhero viele insonderheit die frembde und königl. freyheiter ... des strohms sich gebrauchet
Datierung: 1715
Fundstelle: CCPrut. II 328
Freiheiter (II 2)
Erklärung:
Bewohner der Vorstadt, (Freiheit).
- Belegtext:
sollen die freiheiter aller pflicht bei der vorstadt befreit sein
Datierung: 1616
Fundstelle: InsterbUrk. 173
- Fundstelle: Frischbier I 205
Freiheiter (II 3)
Erklärung:
die auf dem Dombezirk ansässigen Handwerker, Geschäftsleute usw. in Naumburg.
Freiheiter (III)
Erklärung:
wie Freihart.
Wort danach: Freiheitenerklärung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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