Wort davor: Freiheitbüchlein
Freiheitbürgerbuch
- Belegtext:
de havesrichter und diejenige, so dar börger willen werden ... moeten van den ... bürgermeister beediget werden ... und by namen und tonamen in dat vryheitborgerbok inschrieven
Region/Autor/Textsorte:
Westhofen
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. I 1723
Wort danach: Freiheitsdiener
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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