Wort davor: Freihell

Freiherr
Erklärung: ursprünglich freier Herr, erst später feststehende Standesbezeichnung wie neuhochdeutsch.

Freiherr (I)
Freiherr (II)
Erklärung: bei Aufzählungen.
Freiherr (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: zwei Wörter?

Wort danach: Freiherrenbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten