Wort davor: Freihäuser
Freihäusler
- Belegtext:
Freibauern, Freigärtner und freihäusler zahlten dem Gutsherrn in erster Linie Zins; manchmal nur Zins; meistens auch Fronden"
Fundstelle: Ziekursch,SchlesAgr.2 83
Freihäusler (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
dagegen:
- Belegtext:
freihäusler zahlten an die Herrschaft keine Zinsen, roboten nicht
Fundstelle: Klapper,SchlesVk. 22
Freihäusler (Spiegelstrich 2)
- Belegtext:
die 4 Wassermühlen, der Erbschmied und eine Gärtnernahrung auf dem Anger, welche als Freigärtner bezeichnet werden, sowie 2 freihäusler haben
nur die im Urbar unter den Gemeindediensten aufgeführten Jagddienste zu verrichten, und einige spinnen 2 Sück Garn
Region/Autor/Textsorte:
Schönbrunn
Fundstelle: SchlesDorfU. p. 79
Wort danach: Freiheimgereide
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten