Wort davor: Freihäuser

Freihäusler

Freihäusler (Spiegelstrich 1)
Erklärung: dagegen:
Freihäusler (Spiegelstrich 2)

Wort danach: Freiheimgereide

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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