Wort davor: Freihandler
Freihandwerk
Erklärung:
der Zunft nicht unterstehendes Handwerk.
- Belegtext:
weilen wir diese universitæt [Halle] meistentheils als die zu Franckfurth an der Oder eingerichtet wissen wollen, und dann diese die macht einige freyhandwercke
zu setzen hat, als soll auch diese universitæt die macht haben, einige freyhandwercksmeister anzunehmen ... so alleine unter derselben jurisdiction stehen, auch von unserer regierung ... bey solcher freyheit ... geschuetzet werden
Datierung: 1697
Fundstelle: MagdebKO. Anh. 63
Wort danach: Freihandwerksmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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