Wort davor: Freihalszeit
freihalten
freihalten (I)
Erklärung:
entheben, befreien.
- Belegtext:
die seinen aller ansprache und forderunge solcher beschedinge ... freyen und des frey haldenn
Datierung: 1477
Fundstelle: QuedlinbUB. I 590
- Belegtext:
ihne aller burgerlichen beschwerden freihalten und überheben
Datierung: 1589
Fundstelle: SchlettstStR. 431
Faksimile
- Belegtext:
wan er die güeter nutze und bauwe wolt, müeste er ihn anstatt des zins contribution frey halten
Datierung: 1659
Fundstelle: FreibDiözArch.2 1 (1900) 192
freihalten (II)
Erklärung:
schadlos halten.
Wort danach: Freihand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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