Wort davor: Freihauptstadt

Freihaus

Freihaus (I)
Erklärung: von Abgaben und Lasten befreites oder mit sonstigen Vorrechten ausgestattetes Haus.

Freihaus (II)
Erklärung: Freistätte.

Freihaus (II 1)
Freihaus (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: eigentlich zu Freihaus (I).
Freihaus (II 2)
Erklärung: "Ort, wo die Kinder beim Nachlaufespiel nicht abgeschlagen werden dürfen" RhWB. II 762.

Wort danach: Freihäusel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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