Wort davor: Freigrund

Freigut

Freigut (I)
Erklärung: (teilweise) lastenfreies, abgabenfreies, irgendwie privilegiertes Gut.

Freigut (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gut freier Leute.
Freigut (I Spiegelstrich 2)
Freigut (II)
Erklärung: zur freien Verfügung stehend, Freiteil.
Freigut (III)
Erklärung: Erfurter Freigut.
Freigut (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: vgl.
Freigut (III Spiegelstrich 2)
Erklärung: [hierher?].
Freigut (IV)
Erklärung: "frei von Rechten, die von Dritten gegen den Erwerber geltend gemacht werden können".

Wort danach: Freigutbesitzer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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