Wort davor: Freigrüblergedinge
Freigrund
Erklärung:
privilegierter Grund und Boden.
- Belegtext:
fallete nöttig in das richtige zu sezen, was eigentlich ein freigrund wäre
Datierung: 1723
Fundstelle: Chorinsky,Mat. II Prot. zum TractJurIncorp. v. 20. Februar
- Belegtext:
wohingegen alle andere stoerer weder auf dem lande noch auf den freigruenden geduldet werden sollen
Datierung: 1753
Fundstelle: ÖstVerordn. I 205
- Belegtext:
das dise vormerkung nur für die herrn und landtleuth, nobolitirte, freygrund, freyhäuser, stiffter ... gemeint seye
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. III nr. 32
Wort danach: Freigut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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