Wort davor: Freigewerke

Freigraf
vgl. Freidingsgraf.

Freigraf (I)
Erklärung: (leitender) Richter des westfälischen Freigerichts (III).

Freigraf (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Richter über das Gut freier Leute.
vgl. Freigut (I).
Freigraf (II)

Wort danach: freigrafen

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