Wort davor: freigewaltig

Freigewand
Erklärung: "neue Kleider, die der Meister dem ausgelernten Lehrling schenkt" Jakob,WienWB. 63; "Gewand, das sich der Lehrling zur Freisprechung schafft" Unger,SteirWsch. 252.

Wort danach: Freigewerbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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