Wort davor: Freigelassensohn

Freigeld

Freigeld (I)
Erklärung: Abgabe.

Freigeld (I 1)
vgl. Freiengeld.

Freigeld (I 2)
Erklärung: insbesondere.

Freigeld (I 2 a)
Erklärung: Abzugsgeld.
Freigeld (I 2 b)
Freigeld (I 2 c)
Freigeld (I 2 d)
Freigeld (I 2 e)
Erklärung: "auch heißt freigeld Gerichtseinkommen des Deichgrafen im Kedingschen" v.Minnigerode,Königszins 32.
Freigeld (I 2 f)
Erklärung: "Gebühr für das Ausschreiben der Bürger aus dem Stadtbuch" Jelinek 891.

Freigeld (II)
Erklärung: Lohnrest, der nach Abzug vorher gegebener Vorschüsse und Nahrungsmittel ausbezahlt wird.
Freigeld (III)
Erklärung: Kosten?
Freigeld (IV)
Erklärung: Trinkgeld.
Freigeld (V)
Erklärung: Ruhegeld.

Wort danach: Freigeleit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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