Wort davor: Freigelassensohn
Freigeld
Freigeld (I)
Erklärung:
Abgabe.
Freigeld (I 1)
vgl.
Freiengeld.
- Belegtext:
ab exactione denariorum, qui vulgariter dicuntur vrighelt
Datierung: 1285
Fundstelle: Sloet,OorkB. II 1051
- Belegtext:
ain satzung haißt man daz freigelt. stirbt ain chonvolk [Ehepaar], die eliche kind hinder in lassen, so mus ain yeds kind, ja daz kind in der wiegen oder
sein vorgang von seinen wegen, seinen tail guts freien lassen, schätzen und ye von 10 (pfund) ain (pfund) (pfennig) freigelt geben. obgleich daz kind und der erb seins guts nit erlebt noch vähig wirdet,
noch und dannocht wirdet die schatzung, daz man freigelt haißt, abgenommen
Datierung: 1511
Fundstelle: Franz,BauernkrAkt. 33
- Belegtext:
auf sant Martenstag von eyner yclichen huben zwelf schilling freygelt
Datierung: 1539
Fundstelle: PomesanienUB. III 316
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- digitalisiert von Jürgen Sarnowsky
- Datierung: 1548
Fundstelle: InsterbUrk. 54
- Belegtext:
"von liegenden und fahrenden Gütern, aber nicht von Heiratsgut"
Datierung: 1597
OÖLArch. UrkReg.
- Belegtext:
5 pauern, die jährlichen zue 15 m fur zins und freygeld zue geben schuldig
Datierung: 1609
Fundstelle: InsterbUrk. 92
- Belegtext:
von ihren güettern doppelt freigelt erlegt
Datierung: 1626
Fundstelle: Stieve,Bauernaufst. II 248
- Belegtext:
Alberts gut, freyerbgut, gibt in die rentmeisterey frey- und hundegeld 14 ß.
Datierung: 1652
Fundstelle: JbGrafschMark 40 (1927) 83
- Belegtext:
mit einer ohnzulässigen winkel-steuer oder frey-geld keiner dingen beleget
Datierung: 1728
Fundstelle: CAustr. IV 506
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ein abgab ... welche man das freygeld nennet, als wurde durch solches gleichsam die freyheit vom sterb-recht ... eingelöset
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 200
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
in ... Oesterreich ... ist das freygelt dreyerley, erstlich vom todtfall
Fundstelle: FinsterwalderObs. I 402
- Fundstelle: Swart,FriesAgr. 358
- Fundstelle: v.Minnigerode,Königszins 58
- Fundstelle: ZRG.2 Germ. 13 (1892) 427
Freigeld (I 2)
Erklärung:
insbesondere.
Freigeld (I 2 a)
Erklärung:
Abzugsgeld.
- Belegtext:
so [einer] geld aus disem gericht in ain ander land oder gericht bringen wil, [ist er] schuldig dasselb zuvor bei der obrigkait ze freien, und derjenig, so
das geld ausgibt, anzezaigen, und ist das freigeld von iedem gulden vier kreizer
Datierung: 1585
Fundstelle: ÖW. I 160
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- Belegtext:
von abzug und freigelt
Datierung: 1585
Fundstelle: ÖW. I 176
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- Belegtext:
dieses abfahrt-geld oder nach-steur wird in Oberoesterreich genannt das frey-geld und in den reichsstädten zu Nürnberg, Franckfurt etc. wie auch in Steyr ... die nach-steur
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 1
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Fundstelle: Unger,SteirWsch. 252
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Freigeld (I 2 b)
- Belegtext:
von den verstollnen güetern khan er [Hofmarksherr] dz freygeld nehmen oder fürfangen
Datierung: 1640
Fundstelle: VerhNdBayern 12 (1866) 70
Freigeld (I 2 c)
Freigeld (I 2 d)
- Belegtext:
was das freygelt sey, wann derselben bau ains empfangen wird, darvon solle einem ambtmann oder richter 12 pf. und dem schreiber 4 pf. einzuschreiben gegeben werden
Datierung: 1670
Fundstelle: EisenerzBergwO. 19
Freigeld (I 2 e)
Erklärung:
"auch heißt freigeld Gerichtseinkommen des Deichgrafen im Kedingschen" v.Minnigerode,Königszins 32.
- Belegtext:
ein jeder teich-richter sol ... das jährliche frey-geld zugeniessen haben
Datierung: 1670
Fundstelle: Hackmann Mantissa 121
Freigeld (I 2 f)
Erklärung:
"Gebühr für das Ausschreiben der Bürger aus dem Stadtbuch" Jelinek 891.
Freigeld (II)
Erklärung:
Lohnrest, der nach Abzug vorher gegebener Vorschüsse und Nahrungsmittel ausbezahlt wird.
- Belegtext:
die erste raittung mit ersten martii ut supra außgangen; ... rest freygelt fl. 29 ...
Datierung: 1692
Fundstelle: MittSalzbLk. 24 (1884) 25
- Belegtext:
sein verdienst, freygeld oder in ander weg was verlegen
Datierung: 1731
Fundstelle: VorderöstBO. Art. 57
- Belegtext:
"den Lohn zum Teil in Proviant (pfennwert) und nur den Rest (freigeld) in Münzen zahlen"
A. Salz, Geschichte der böhmischen Industrie in der Neuzeit (München/Leipzig 1913) 416
- Fundstelle: Veith,Bergwb. 200
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- digitalisiert von der SLUB Dresden
- Fundstelle: ZFerd.3 42 (1898) 300
Freigeld (III)
Erklärung:
Kosten?
- Belegtext:
ich habe vor em gereth, unde habe en uff myne frie gelt herbrocht, des ich mich zihe an em selber, und er mir is ouch gelobit hat
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 351
Freigeld (IV)
Erklärung:
Trinkgeld.
- Belegtext:
soll er zollschreiber kein schenck, mieth oder gab außerhalb der erlaubten accidentalien, als zollwein, freigelt ... [nehmen]
Datierung: 1596
Fundstelle: Fliedner,KurpfRheinzölle 171
Freigeld (V)
Erklärung:
Ruhegeld.
- Datierung: 1733
Fundstelle: ZWortf. 8 (1906/07) 85
Wort danach: Freigeleit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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