Wort davor: Freigärtner

Freigast

Freigast (I)
Erklärung: "ein ursprünglich Fremder, der Freizins gibt und die Rechte wie ein Einheimischer hat".

Freigast (II)
Erklärung: "Geselle eines Meisters außerhalb der Zunft, eines Freimeisters".

Wort danach: Freigebäu

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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