Wort davor: Freifürst
Freigabe
Freigabe (I)
Erklärung:
Abgabe von Freileuten.
- Belegtext:
die güt, die er uf unsern frey läwten, die gesezzen sint ze S. gechaufft hat, swas da von jaerleich freygab get, der wellen wir ewichleich überheben
Datierung: 1350
WienStArch.
Freigabe (II)
Erklärung:
Schenkung.
- Belegtext:
freygaben sollen von handen geben werden
Fundstelle: RheinfeldenStR.(1530) 242
- Belegtext:
wie freigaben beschehen mägen
Datierung: 1567
Fundstelle: SchwäbWB. II 1725
- Belegtext:
keyserlich freygab, vnnd milter handbrauch
Datierung: 1631
Fundstelle: Frischlin 569
Freigabe (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
gestifteter Preis.
Wort danach: freigaben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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