Wort davor: Freifürst

Freigabe

Freigabe (I)
Erklärung: Abgabe von Freileuten.

Freigabe (II)
Erklärung: Schenkung.
Freigabe (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: gestifteter Preis.

Wort danach: freigaben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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