Wort davor: Freifräuleinstand

Freifresser
Erklärung: "nannte man höhnisch die Exempten, welche früher von der Besteuerung der Lebensmittel befreit waren".

Wort danach: Freifronbote

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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