Wort davor: Freifischwasser

Freifleck, Freiflecken

Freifleck (I)
Erklärung: unabhängiger, steuerfreier Ort.

Freifleck (II)
Erklärung: gefreiter Platz.

Wort danach: Freifranke

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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