Wort davor: Freifertigung

Freifischer

Freifischer (I)

Freifischer (II)
Erklärung: "der unerlaubt fischt".

Wort danach: Freifischwasser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten