Wort davor: Freifertigung
Freifischer
Freifischer (I)
- Belegtext:
wer einen solchen [teutschen] gulden erlegt, darff mit einem fischpern sicher für sich fischen; daher nennt man solche frey-fischer die perner
Datierung: 1689
Fundstelle: Valvasor,Krain IV 2 S. 639
Freifischer (II)
Erklärung:
"der unerlaubt fischt".
Wort danach: Freifischwasser
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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