Wort davor: Freifechter

Freifeld

Freifeld (I)
Erklärung: das noch von niemandem in Besitz genommene Grubenfeld.

Freifeld (II)
Erklärung: "Weidrecht, kraft dessen der Besitzer eines Gutes sich gefallen lassen muß, daß sein Eigentum nach Jacobi beliebig abgeweidet wird" SchwäbWB. VI 1947.
vgl. Freienhut.

Freifeld (III)

Wort danach: Freifertigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten