Wort davor: Freierzkauferamtsgegenschreiber
Freifahne
Freifahne (I)
Erklärung:
wie Marktfahne.
Freifahne (I 1)
- Belegtext:
alles kauffens und verkauffens, bis die frey-fahne ausgestecket, sich gäntzlich äusern
Datierung: 1641
Fundstelle: CCOldenb. II 278
- Belegtext:
[nicht] vor aussteckung der frey-fahne ... kaufen oder verkauffen
Datierung: 1692
Fundstelle: CCOldenb. II 280
- Belegtext:
zu antritt ihrer hf. gnaden, wegen verfertigter standart, dann fahnenweihe I.M. Schaumberger, maler, für den riß zu dem neuem fahn ... 5. - dto. für den freifahn, darauf ihrer hf. gnaden wappen, zum jahrmarkt 12. -
Datierung: 1709
Fundstelle: MittSalzbLk. 74 (1934) 123
- Belegtext:
in nundinis signum die frey-fahne libertatem emendi et vendendi denotat
Datierung: vor 1743
Fundstelle: Westphalen,Mon. III 2073
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Freifahne (I 2)
Erklärung:
als Zeichen des freien, sicheren Geleites für die Verkäufer an Jahrmarkts- und Kirmestagen.
Freifahne (II)
Erklärung:
Fahne einer Freischar; Freischar selbst.
Wort danach: Freifähnlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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