Wort davor: Freierzkauferamtsgegenschreiber

Freifahne

Freifahne (I)
Erklärung: wie Marktfahne.

Freifahne (I 1)
Freifahne (I 2)
Erklärung: als Zeichen des freien, sicheren Geleites für die Verkäufer an Jahrmarkts- und Kirmestagen.
Freifahne (II)
Erklärung: Fahne einer Freischar; Freischar selbst.

Wort danach: Freifähnlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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