Wort davor: freierklären

Freierklärung

Freierklärung (I)
Wortbildungshinweis: zu freierklären.

Freierklärung (II)
Erklärung: "Ausspruch der Bergbehörde, durch welchen der Besitzer eines Bergwerkseigentums wegen Nichtbefolgung der gesetzl. Vorschriften seines durch die Verleihung erworbenen Rechts für verlustig und das Bergwerk, der Erbstollen als ins Freie gefallen erklärt wird".

Wort danach: freierlassen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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