Wort davor: freierklären
Freierklärung
Freierklärung (I)
Wortbildungshinweis: zu
freierklären.
Freierklärung (II)
Erklärung:
"Ausspruch der Bergbehörde, durch welchen der Besitzer eines Bergwerkseigentums wegen Nichtbefolgung der gesetzl. Vorschriften seines durch die Verleihung erworbenen Rechts für verlustig
und das Bergwerk, der Erbstollen als ins Freie gefallen erklärt wird".
Wort danach: freierlassen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten