Wort davor: freierbt

Freierei

Freierei (I)
Erklärung: Verlobung(sfeier).

Freierei (II)
Erklärung: Unzucht, unsittliches Benehmen?

Wort danach: freierkennen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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