Wort davor: Freierbgut
Freierbgutrecht
- Belegtext:
den dritten teil unszirs wingarten ... furder von unsz ... zcu solchir erbeid und halbeteil czu rechtem freyerbe habin, besitzin, desz gebruchin und geniesen ... als frierbgut recht
... ist, und unsz ... kenirley geschoz, zcinse, dinste ... davon nicht gebin
Datierung: 1422
Fundstelle: WeimarRotB. 128
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Wort danach: freierbt
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