Wort davor: Freientafel
Freienurkunde
Erklärung:
jährliche Abgabe eines Freien an den Schutzherrn.
- Belegtext:
mein mann war aus dem Lippischen gebürtig wo alle biesterfreiheit mit einem groschen abgewehret werden kann, welchen die erben auf den sarg legen und die landesherrschaft zur freien urkunde annimmt
Fundstelle: Möser,Werke VI 295
- Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 169
- Fundstelle: Schulten,Hodeger. 28
Wort danach: Freier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten