Wort davor: freieigentümlich

freien

freien (I)
Erklärung: Freiheit erteilen, mit besonderen Rechten begaben, privilegieren (I).

freien (I 1)
Erklärung: allgemein.

freien (I 1 a)

freien (I 1 b)
Erklärung: in Formeln.
freien (I 1 c)
Erklärung: mit dem Rechte eines anderen Ortes bewidmen.
freien (I 1 d)
freien (I 1 e)
Erklärung: bevorzugen.
freien (I 2)
Erklärung: in einen (höheren) Stand erheben.
freien (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: in den Freiherrnstand.
freien (I 2 Spiegelstrich 2)
Erklärung: wiedereinsetzen.
freien (I 2 Spiegelstrich 3)
Erklärung: zu einem freien Mann machen.
vgl. freien (I 3 e).
freien (I 3)
Erklärung: mit besonderem Schutz, Frieden versehen.

freien (I 3 a)
Erklärung: Plätze, Straßen.
freien (I 3 b)
Erklärung: Tiere.
freien (I 3 c)
Erklärung: andere Sachgüter.
freien (I 3 c Spiegelstrich 1)
Erklärung: gegen Pfändung.
freien (I 3 d)
Erklärung: in Schonung legen, vom Gebrauch ausschließen.
freien (I 3 d Spiegelstrich 1)

freien (I 3 e)
Erklärung: ähnlich: bei Personen.
freien (I 3 e Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere freien und schirmen schützen, beschirmen.
freien (I 3 f)
Erklärung: in die Zunft aufnehmen lassen.
freien (I 4)

freien (I 4 a)
Erklärung: gefreit sein Asylrecht haben.
freien (I 4 b)
Erklärung: jemandem Asylrecht gewähren.
freien (I 5)
Erklärung: Gebrauch machen (von Privilegien).
freien (I 6)
Erklärung: einschmuggeln.
freien (I 7)
Erklärung: Zoll hinterziehen.
freien (II)
freien (III)
Erklärung: von Pflicht oder Last ausnehmen; befreien.

freien (III 1)
Erklärung: von der Zahlung von Steuern und Abgaben; von Dienstleistungen.
freien (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich freien oder lösen (von der Zahlung des Münsterpfennigs).
freien (III 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: Bescheinigung über Zollfreiheit geben lassen.
freien (III 2)
Erklärung: von privatrechtlichen Ansprüchen, besonders Dritter.

freien (III 2 a)
freien (III 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: von Realansprüchen.
freien (III 2 b)
Erklärung: absolut.
freien (III 2 b Spiegelstrich 1)
Erklärung: gewährleisten, rechtliche Angriffe Dritter auf eine veräußerte Sache abwehren.
freien (III 2 c)
freien (III 3)

freien (III 3 a)
Erklärung: entschädigen.
freien (III 3 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: ersetzen.
freien (III 3 b)
Erklärung: entlohnen.
freien (III 4)
Erklärung: von einer nicht vermögensrechtlichen Pflicht.
freien (III 5)
Erklärung: Menschen.

freien (III 5 a)
Erklärung: von Leibeigenschaft, Abhängigkeit freimachen.
freien (III 5 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv.
freien (III 5 b)
Erklärung: aus elterlicher Gewalt.
freien (III 5 c)
Erklärung: vom Feind.
freien (III 6)

freien (III 6 a)
freien (III 6 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: freisprechen.
freien (III 6 b)
Erklärung: von Strafen.
freien (III 6 c)
freien (III 6 c Spiegelstrich 1)
Erklärung: heraushauen.
freien (III 7)
Erklärung: von einer Gerichtsbarkeit eximieren, ausnehmen.
freien (III 7 Spiegelstrich 1)
Erklärung: ähnlich.
freien (III 8)
Erklärung: verschonen.
freien (III 9)
Erklärung: reflexiv auch sich lösen, trennen.
freien (IV)

freien (IV 1)
Erklärung: (ab-, aus-, ein-)lösen.

freien (IV 1 a)
Erklärung: aus der Pfandnahme, Beschlagnahme oder ähnlichem.
freien (IV 1 b)
Erklärung: aus dem Interdikt.
freien (IV 1 c)
Erklärung: aus der Haft.
freien (IV 1 d)
vgl. freien (III 2).
freien (IV 2)

freien (IV 2 a)
Erklärung: aus einer Vermögensmasse einen Teil freimachen, aussondern; wieder zu jemandes Verfügung schaffen.
freien (IV 2 b)
Erklärung: herausgeben.
freien (IV 3)
Erklärung: verschaffen.
freien (V)
Erklärung: übereignen, ein Grundstück(srecht) zu freiem Eigentum übertragen, meist in Formeln.
freien (V Spiegelstrich 1)
freien (V Spiegelstrich 2)
freien (V Spiegelstrich 3)
freien (VI)
Erklärung: bergrechtlich.

freien (VI 1)
Erklärung: Frist geben, mit Freiungsfrist ausstatten.
freien (VI 2)
Erklärung: die Fron (Abgabe) leisten.
freien (VI 3)
Erklärung: neu auftun.
freien (VII)
Erklärung: offen halten.
freien (VIII)
Erklärung: "für vogelfrei erklären"?
freien (IX)
freien (X)

freien (X 1)
Erklärung: um jemanden werben, ihn zur Ehe nehmen.
sprachliche Erläuterung: tschech. frejovati buhlen.
freien (X 1 Spiegelstrich 1)
freien (X 2)
Erklärung: etwas erheiraten, durch die Heirat erwerben.

Wort danach: Freiengeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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