Wort davor: freiedelweltlich
Freieigen
Freieigen (I)
Erklärung:
Allod, freies Eigentum.
Freieigen (II)
Erklärung:
Freidorf.
- Belegtext:
H. ist ein frei aigen, wird darumb ein frei aigen genant, wiewol es nicht robathfrei ist, weiln wann ainer käme der 32 pfunt hette soll man ihme frei ablassen,
der sich aber ... so fromb und erbar wäre herziehen wollte, den soll man aufnemen
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 68
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Wort danach: freieigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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