Wort davor: Freidorf
Freidrittel
Erklärung:
Freiteil.
- Belegtext:
das ein jeder erbarer mann und erbare frau ein freidritteil in ir güter zu bescheiden hat ... das ein iglicher man geweldig sei zu bescheiden ein dritteil von seiner helft zu gottes heuseren
Datierung: 1370
Fundstelle: Zips Art. 2
Wort danach: Freidurchschlächtigeigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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