Wort davor: Freidingsgraf
Freidingsgut
Erklärung:
Gut eines Freimannes.
- Belegtext:
[...] es soll kein freyman einem unfreien freidings güther versetzen, verpfänden oder verkauffen
Region/Autor/Textsorte:
Emmerke (Niedersachsen)
Fundstelle: GrW. IV 663
Faksimile
Wort danach: Freidingshof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten