Wort davor: freidingen
Freidingsgericht
Erklärung:
wie Freiding.
- Belegtext:
wan ein unfreyer über vorige urthel zu nahe kähme dem freydingsgerichte, derselbe soll nach des obrist freydingsgrefen und der freyen gerechtigkeit und gnaden gestrafet werden
Region/Autor/Textsorte:
Emmerke (Niedersachsen)
Fundstelle: GrW. IV 663
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Wort danach: Freidingsgraf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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