Wort davor: Freidienstmann

freidig

freidig (I)
Erklärung: flüchtig, verbannt.
vgl. flüchtig, 1Freide.
freidig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: "geächtet".
freidig (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: abtrünnig, treulos.
freidig (I Spiegelstrich 3)
freidig (II)
Erklärung: dem Zugriff unterliegend; herrenlos; gestohlen.
freidig (III)
Erklärung: [Gliederungspunkt fehlt im Druck].

freidig (IV)
Erklärung: unverschämt, anmaßend.

Wort danach: freidigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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