Wort davor: Freiburgschilling

Freibusch

Freibusch (I)

Freibusch (II)
Erklärung: "Stange mit Strohwisch, um das Betreten eines Grundstücks zu verbieten".

Wort danach: Freibüttel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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