Wort davor: Freiburgschilling
Freibusch
Freibusch (I)
- Belegtext:
freibusch ist ... ein freier öffentlicher wald, in welchem man als in seinem eigentum frey jagen darf
Datierung: 1680
Fundstelle: SchwäbWB. II 1722
Freibusch (II)
Erklärung:
"Stange mit Strohwisch, um das Betreten eines Grundstücks zu verbieten".
Wort danach: Freibüttel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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