Wort davor: Freibruder
Freibuch
Freibuch (I)
Erklärung:
Rolle der Freigüter.
- Belegtext:
haben der küchenmeister und sein schreiber in beyden freybüchern in den kirchen uffgeschrieben, welch nit bezalt haben
Datierung: 1495
Fundstelle: ErfurtFreizins 311
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- Belegtext:
dis [Zettel] brengt der freyboth dem küchenmeister, der hefft sie inns freibuchbey die jtem die gefronet seint
Datierung: 1495
Fundstelle: ErfurtFreizins 315
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- Belegtext:
alle jhor sal er seinen schryber die fry vnd erbbücher clar off pergamene schryben lassen
Fundstelle: Michelsen,Erfurt 20
Freibuch (II)
- Belegtext:
in dem schloss ligt ein sog. fri- und eigenbuech, in welches von zeit zu zeit von einem h. landvogt die ehen aufgeschrieben werden und angezeichnet, in
was stand die ehegenossen seien, ob frei oder eigen
Datierung: 1741
Fundstelle: SchweizId. IV 986
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Freibuch (III)
Erklärung:
im Bergbau.
- Belegtext:
freibuech der freigebeu im perckgericht R.
Datierung: 1582
Fundstelle: MittSalzbLk. 24 (1884) 139
Wort danach: Freibüchel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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