Wort davor: Freibriefler
Freibrot
- Belegtext:
da er [der Schiffer] zu solcher unvermuegenheit gerathen wuerde, daß er die kost nicht mehr zu gewinnen wueste, soll jhm vom schiff vnd gutt, oder auch, nach gelegenheit, von
dem seefarenden armen hause, frey brodt sein lebelang verschaffet werden
Datierung: 1603/05
Fundstelle: HambGO. II 13 Art. 42
Wort danach: Freibruder
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