Wort davor: Freibrauen
Freibrief
Freibrief (I)
Erklärung:
Privileg, Freiung(surkunde); Erlaubnisschein.
- Belegtext:
nieman in der stadt ze P. freyen, noch freybrief gebn umb gelt [d.h. einer Geldforderung wegen]
Datierung: 1321
Fundstelle: Burghausen(Huber) 36
- Belegtext:
wir nemen ouch ab all freybrief, die von unsern voruodern oder von uns yemant geben sind umb freyung der schaczstewr, daz die absein
Datierung: 1361
Fundstelle: Kurz,Rud. 367
- Belegtext:
weder vreybrief noch töttbrief noch schermbrief ... gen den juden nicht anzbringen
Datierung: 1373
Fundstelle: Schlager,Wien II 187
- Belegtext:
ein freibrief a dominis de W. der gueter zu P.
Datierung: 1386
Fundstelle: SPöltenUB. II 286
- Belegtext:
als wir dan freibrieff von unsern genedigen herrn haben
Datierung: 1393
Fundstelle: LaberMarktStat. 136
- Datierung: 1406
Fundstelle: OttenthalFschr. 320
- Belegtext:
die selben freiheit gancz abe sein vnd die versigelten freibriff darüber abgetan
Datierung: 1430
Fundstelle: Eberstein2 II 35
- Datierung: 1431
Region/Autor/Textsorte:
Westungarn
Fundstelle: ÖW. VII 1029
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sein gnad, freiheit, freibrieff, hantveste, gericht, recht, gut gewonheit
Datierung: 1434
Fundstelle: Indersdorf I 239 (nr. 619)
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- Belegtext:
dem gotshaus ... alle seine privilegia, brief, eehaft und freyhait vernewet [in dem] kayserlichen freybrieff ... darüber gegeben
Datierung: 1434
Fundstelle: NeustiftUB. 536
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1439
Fundstelle: BeitrSteirG. 12 (1875) 161
- Belegtext:
dißen unßern friebrieff
Datierung: 1444
Fundstelle: FreibergUB. II 91
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
laut irer brivilegia und freibriefen
Datierung: 1452
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 9
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
weme myn gnediger jungher ... einche friibrieffe ... gebin hatte
Datierung: 1456
Fundstelle: ArchHessG. 13 (1874) 521
- Belegtext:
eyn freybrive und reformacion
Datierung: 1457
Fundstelle: QStBayreuth 38
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- Belegtext:
für geltschuld niemants freihait noch freibrief geben
Datierung: 1458
Fundstelle: BairFreibf. 105
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
nach lut eins vidimus dez gemelten frybriefs
Datierung: 1466
Fundstelle: BruggStR. 46
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
schal nyne stad van der erschreven hense yemande buten der hense wesende vryghbreve gheven myd ereme krame bynnen den steden in der hense uththostande, der vrygheyt der hense to brukende, by vorlust der hense
Datierung: 1470
Fundstelle: HanseRez.2 VI 329
- Belegtext:
ain frybrieff wie ain abt ... gwalt hat, vogt ze setzen und entsetzen
Datierung: 1500
Fundstelle: QFReichenau II 63
- Datierung: 1514
Fundstelle: MittSchlesVk. 28 (1927) 233
- Datierung: 1516
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
Fundstelle: UrkSchwäbBund. II 126
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- in Google Books
- Belegtext:
umb die dait befragt, zaunten [sie] ire freibrief und pasporzn von den nederlendischn staten
Datierung: 1594
Fundstelle: BuchWeinsberg IV 210
- Belegtext:
freibrief oder passe-port
Datierung: 1594
Fundstelle: TrierWQ. 189
- Belegtext:
frybreve
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: HambChr. 364
- Belegtext:
privilegia und freybriefe
Datierung: 1684
Fundstelle: CCOldenb. VI 226
- Belegtext:
beschreibung der ... freibrief mit welchen gemainer markt F. von alters hero befreit und begabt gewest
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. VI 333
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- Belegtext:
sie ... hätten frey- und leits-brief, daß sie aller orten ruhig und unverhinderlich ... passiren ... sollten
Datierung: 1712
Fundstelle: Abele,Gerichtshändel I 162
- Belegtext:
nach dem ihnen in oben erwähnten freibrief ... verliehnen sächsischen rechte ... erkennen
Datierung: 1775
Fundstelle: Wuttke,Städteb. 138
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- in Google Books
- Fundstelle: Fischer,Erbf. II 279
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- Fundstelle: Jelinek 890
- Fundstelle: MnlWB. IX 1322
Freibrief (II)
Erklärung:
insbesondere Entlassung(surkunde) aus der Leibeigenschaft; Urkunde über freie Herkunft.
vgl.
Freischein (II).
- Belegtext:
soll er sich ... der leibeigenschaft ledig machen und seinen freibrief mit sambt dem geburtsbrief in originali fürweisen
Datierung: 1600
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 794
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- Belegtext:
das er seinen frei- und geburtsbrief mit nächstem an die cantzlei abliffern und sich mit weib und kind an gn. herrschaft mit leibeigenschafft ergebe
Datierung: 1657
Fundstelle: SchwäbWB. II 1722
- Belegtext:
er hat der herrschaft eine khue und ein rindt sambt 3 fl. gelt geben, wofür ihm der freybrief gegeben worden
Datierung: 1661
Fundstelle: SchwäbWB. II 1722
- Belegtext:
daß sie bald mit einem freybrief von aller unterthänigkeit sollen loß gezehlet werden
Datierung: 1672
Region/Autor/Textsorte:
Böhmen
Fundstelle: DRWArch.
- Datierung: 1674
Fundstelle: Sommer,Handb. I 2 S. 89
- Datierung: 1695
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 825
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- Belegtext:
von echte- verzicht- und freybriefen zu verfertigen, soll dem secretario nach gelegenheit der sache und personen die besoldung heimgestellt seyn
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: LippstadtStR. 87
- Belegtext:
so ein amtsbruder seine frau ins amt bringen will, die fremd, soll sie ihren gebührlichen frei und ehrlichen geburtsbrief auflegen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ZRhWestfVk. 4 (1907) 246
- Datierung: 1715
Fundstelle: CCPrut. II 331
- Belegtext:
wenn ein knecht oder mädchen aus dem eigenthum sich in die 7 freyen hagen befreyet, ob es kann zugelassen werden, daß sie ohne den freybrief mögen die einfuhr thun? nein, das kann nicht geschehen
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: GrW. III 308
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
Formular eines Laß- oder freibriefs
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 360
- Belegtext:
kan auch keiner zum burger, so außländisch, angenommen werden, er habe dann seinen freybrieff und 200 gulden beybringens
Fundstelle: Maurer,Dorfv. II 484
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 296
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- in Google Books
- Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 21
Freibrief (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gebühr für Freilassung(sbrief).
- Belegtext:
daß demj. der eigenthumb, unnd dessen pflichten zustehe, welcher den erb- undt sterbfall, freybrieff, undt rauchhun von den stetten undt darauf gesessene leute ziehet
Datierung: 1662
Fundstelle: Wigand,Minden II 298
Wort danach: Freibriefler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten