Wort davor: Freibrauen

Freibrief

Freibrief (I)
Erklärung: Privileg, Freiung(surkunde); Erlaubnisschein.

Freibrief (II)
Erklärung: insbesondere Entlassung(surkunde) aus der Leibeigenschaft; Urkunde über freie Herkunft.
vgl. Freischein (II).
Freibrief (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gebühr für Freilassung(sbrief).

Wort danach: Freibriefler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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