Wort davor: freiboren

Freibote

Freibote (I)
Erklärung: in Althochdeutschen Glossen.

Freibote (II)
Erklärung: Gerichtsdiener, Büttel, Bote.
vgl. Freibüttel, Freimann.
Freibote (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: "gefreiter Diener".
Freibote (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: "vielleicht Bote, der jedermann seine Dienste anbietet (im Gegensatz zum Stadtboten)".

Wort danach: Freibotenlaib

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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