Wort davor: freibehalten
Freiberg
Freiberg (I)
Erklärung:
"Berggebiet, in dem nicht gejagt werden darf".
- Belegtext:
nit macht haben, in den schwarzwälden, freypergen unnd gemainen hofsachen, für sich selbs zu hülzen
Datierung: 1563
Fundstelle: SalzbWaldO. 35
[weitere Angaben: hierher?]
- Belegtext:
min herren haben im jar 1560 uss bevelch einer ganzen lantsgmeind abermalen dem gmeinen landt G. zu nutz und guetem ein fryberg im Glär. in den zilen und marchen wie nachvolgt gefryet
Fundstelle: SchweizId. IV 1557
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Freiberg (II)
Erklärung:
befriedetes Weinberggebiet.
Freiberg (III)
Erklärung:
(künstlich aufgeschütteter) Hügel zur Rettung bei Sturmflut und als Friedstätte.
- Belegtext:
haben auch die Fresen sonderliche freiberge verordnet, dahin die übelthäter weiland seyn geflogen, und auf denselben sicherung ihres lebens haben gesuchet
Datierung: 1819
Abhandlungen zur Meeresheilkunde und Heimatkunde der Insel Föhr und Nordfriesslands (Wyk auf Föhr 1927) 51
- Fundstelle: GrRA.4 II 539
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Freiberger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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