Wort davor: Freibauer
freibäuerlich
- Belegtext:
daß unsere ... frei-bauren ... sothanes ... erbe an einen anderen tüchtigen wehrsmann und freybäuerlichen wirht käuflich überlassen, und solchergestalt gleichfalls erblich übertragen können
Datierung: 1719
Fundstelle: CCPrut. III 352
Wort danach: Freibaulehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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